Medicalneed GmbH • Otto-Hahn-Straße 17 • 47608 Geldern

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES
1.1. Allen mit uns geschlossenen Kaufverträgen sowie sämtlichen Leistungen und Lieferungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich widersprechen. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden einzelnen Vertrag, auch ohne jeweils ausdrückliche Einbeziehung, als vereinbart.
1.2. Alle Abänderungen, Nebenabreden etc. bedürfen der Schriftform. Eine Vereinbarung, durch die von dem Schriftformerfordernis abgewichen werden soll, bedarf ihrerseits der Schriftform.
1.3. Zur Mitwirkung bei eventuellen korrektiven Maßnahmen nach der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV §14, Abs 1) ist vom Händler eine durchgängige Nachverfolgbarkeit der Produkte bis hin zum Nutzer sicher zu stellen. Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, gesetzliche Geheimhaltungspflichten und die ärztliche Schweigepflicht bleiben unberührt.

2. ANGEBOTE
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Wir behalten uns Leistungsänderungen zu jedem Zeitpunkt der Vertragsbeziehung vor, soweit sie unter Abwägung aller Umstände für den Kunden zumutbar sind. Qualitätsverbesserungen bei Material, Verpackung und Maßung sind jederzeit zulässig. Abmessungen, Gewichte, Zusammensetzungen, Mengenangaben und sonstige technische Daten, die von uns abgegeben werden, verstehen sich mit den üblichen Abweichungen. Der Kunde ist als unser Vertragspartner an ein von ihm abgegebenes Angebot zum Abschluss eines Vertrages 12 Wochen gebunden. Bei angenommenen Aufträgen sind die Preise fest, jedoch behalten wir uns vor, bei eintretender Lohn-, Fracht- oder Steuererhöhung sowie bei Preissteigerungen der Unterlieferanten einen entsprechend angemessenen Aufschlag vorzunehmen. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk, zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer und Spesen.
2.1 KOSTENVORANSCHLAG
Ein Kostenvoranschlag wird nur auf Grund eines gesonderten Auftrages erteilt.
Wir behalten uns vor, bei Nicht-Auftragserteilung einen Kostenanteil für den erstellten Kostenvoranschlag zu erheben.
Für eine erneute Anforderung eines bestehenden Kostenvoranschlags während eines Aktionszeitraumes des entsprechenden Produktes behalten wir uns vor, eine Aufwandspauschale zu berechnen.

3. LIEFERUNGEN
3.1. Wir sind stets bemüht, die Liefertermine bestmöglich einzuhalten. Die von uns genannten Liefertermine können von uns aus unvermeidlichen, betriebsbedingten Gründen 14 Tage unter- oder überschritten werden. Bei eingetretenem Lieferverzug darf die vom Kunden zu setzende Nachfrist nicht kürzer als 14 Arbeitstage sein.
3.2. Beruht der Lieferverzug auf leichter Fahrlässigkeit von uns oder unserem Zulieferer, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dauert die Lieferverzögerung länger als 3 Monate, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche stehen dem Kunden in diesen Fällen nicht zu. Die Berufung durch uns auf diese Vereinbarung setzt jedoch voraus, dass wir den Kunden rechtzeitig unter Angabe der Gründe über die Verlängerung des Liefertermins informieren.
3.3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir deshalb an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Dauert die Lieferverzögerung länger als drei Monate an, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
3.4. Kommt der Kunde mit der Annahme einer Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die Ware auf Kosten des Kunden zu lagern und zu berechnen oder aber über die Ware anderweitig zu verfügen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch aus dem Annahmeverzug wird hiervon nicht berührt.
3.5. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, die bei uns durch den Annahmeverzug entstehenden Mehraufwendungen (§ 304 BGB) aus Gründen der vereinfachten Mehraufwendungsberechnung ohne weiteren Nachweis mit 10 % des Lieferungswertes zu berechnen, mit dem der Kunde in Annahmeverzug geraten ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung von weiteren entstandenen Mehraufwendungen aufgrund des Annahmeverzuges des Kunden wird hierdurch nicht berührt.

4. VERSAND, GEFAHRTRAGUNG, ERFÜLLUNGSORT
4.1. Ist unser Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ist Erfüllungsort aller vertraglicher Verpflichtungen der Ort unseres Lieferwerkes. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt (Versendungskauf), geht die Gefahr mit der Übergabe an die Transportperson oder mit dem Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Versendung der Ware innerhalb des gleichen Ortes und für den Fall, dass wir die Ware mit eigenen Transportmitteln transportieren.
4.2. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr ab dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.3. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Ort unseres liefernden Werkes auch dann als Erfüllungsort vereinbart wird, wenn die Lieferung „frei Bestimmungsort“ oder „frei Lager“ etc. vereinbart ist. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisung nach freiem Ermessen von uns, ohne hierbei zur billigsten und/oder schnellsten Verfrachtung verpflichtet zu sein.

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, zuzüglich der jeweils am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer rein netto. Für den Fall, dass eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, heißt das, dass wir verpflichtet sind, die Ware bis an die Rampe des Kunden zu liefern. Bei allen Kunden werden die Kosten für Fracht, Abladung, Bündelung, Verpackung und etwa vereinbarte Nebenleistungen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abholung durch den Kunden ab Lager, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so werden die dadurch entstehenden Kosten zusätzlich berechnet.
5.2. Der Kunde trägt die Kosten der Transportversicherung, die Kosten der Verzollung und die Umschlagkosten. Eine Versicherung erfolgt nur aufgrund besonderen Auftrags und auf Kosten des Kunden.
5.3. Ist nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und uns vorgesehen, dass unsere Lieferungen 4 Monate nach Vertragsabschluss noch nicht abgeschlossen sind, wird für den Fall einer nachträglichen Veränderung der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere im Kostensektor, unsere jeweils bei Lieferung der Ware gültige Preisliste zugrunde gelegt. Bei Preiserhöhungen gilt dies nur dann, wenn das Ausmaß der Preiserhöhung mit dem Ausmaß der eingetretenen Veränderung in einem angemessenen, für den Kunden nachvollziehbaren und prüfbaren, Verhältnis steht. Erreicht die so wirksam vereinbarte Preiserhöhung eine Höhe von 25 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktritt vom Vertrag zu.
5.4. Falls die Parteien nicht anderslautende Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart haben, sind unsere Rechnungen sofort, nach Erhalt, ohne Abzüge, ausschließlich per Banküberweisung, zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt teilweise elektronisch. Alternativ hierzu können die Parteien ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbaren, vorzugsweise das sog. SEPA-Firmenmandat. Der Einzug erfolgt gemäß schriftlicher Vereinbarung. Die Frist der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
5.5. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung oder einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug, oder leistet er auf einen von ihm hingegebenen Scheck oder Wechsel keine Zahlung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.
5.6. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches berechnen wir im Falle verspäteten Zahlungseingangs 8 % Zinsen p. a. aus dem Rechnungsbetrag unabhängig vom Verzugseintritt.
5.7. Verzugszinsen werden gegenüber Kaufleuten im Sinne des BGB mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
5.8. Ist die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht mehr gegeben oder ist diese gefährdet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Auslieferung der Ware solange zurückzuhalten, bis der Kunde selbst oder durch Dritte eine angemessene Sicherheit geleistet hat.
5.9. Der Kunde darf seine Ansprüche gegen uns auf Lieferung der Ware nicht an Dritte abtreten.

5.10. Gegenüber unseren sämtlichen Ansprüchen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit die Forderung des Kunden bestritten wird oder noch bestreitbar ist, oder die Forderung noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist.
5.11. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
5.12. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist jedes Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber unseren Forderungen und Ansprüchen ausgeschlossen.
5.13. Im Falle einer Insolvenz sind jegliche Ansprüche aus einer eventuell bestehenden Bonusvereinbarung nichtig.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der die Ware betreffenden Rechnung unser Eigentum.
6.2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so bleiben alle von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum.
6.3. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung des Kunden schon jetzt an.
6.4. Wir sind auf Verlangen des Kunden zur Zurückübertragung bzw. Freigabe der Sicherheiten verpflichtet, soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die Höhe unserer Forderungen um insgesamt mehr als 20 % übersteigt.
6.5. Der Kunde ist zum pfleglichen Umgang mit der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Wir haben das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nach vorheriger Ankündigung jederzeit in Augenschein zu nehmen. Der Kunde verpflichtet sich bei der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur Durchführung regelmäßiger Inspektions- und Wartungsarbeiten und der Übernahme der damit verbundenen Kosten.
6.6. Von Zwangsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
6.7. Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer der Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten und uns diese auf Verlangen nachzuweisen.
6.8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden im Umgang mit der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sowie bei Zahlungsverzug ist der Kunde auf Anforderung zur Herausgabe der Ware nach Mahnung verpflichtet. Unser Herausgabeverlangen stellt dabei keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
6.9. Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bzw. Forderungsstelle.

7. STORNIERUNGEN

7.1. RETOUREN
Rücksendungen von Waren sind entsprechend anzumelden und es ist ein Retourenschein (LI-Nummer) anzufordern. Bei unaufgefordert eingesandten Waren, bei fehlender LI-Nummer und bei durch den Kunden verursachten Fehlbestellungen sowie bei Rücksendungen ohne berechtigten Reklamationsgrund, behalten wir uns vor, die Rücknahme der Ware zu verweigern oder eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € zu erheben. Generell gilt folgende Regelung: Nicht angekündigte Einsendungen von Kundenprodukten werden als Reparaturauftrag verstanden und zu den aktuell gültigen Konditionen berechnet. Bei Rücksendung von Waren an einen falschen Standort behalten wir uns vor, einen Frachtkostenanteil zu erheben. Ersatzteile und Fertigware können nur innerhalb von zwei Wochen ab Lieferdatum zurückgenommen werden: Zurückgesandte Ersatzteile und Fertigwaren müssen originalverpackt und neuwertig sein. Die Verpackung muss mit dem Originalaufkleber versehen sein und sich in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden. Zurückgesandte Ware muss „frei Haus“ angeliefert werden. Rückgesandte Produkte müssen sich in gereinigtem Zustand befinden, da sonst keine Bearbeitung stattfinden kann. Artikel, die nicht mehr Teil des aktuellen Produktprogrammes sind, sowie Sonderanfertigungen und Artikel, deren Netto-Warenwert 80,– Euro nicht übersteigen, sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Vormontierte und konfigurierte Komponenten/Produkte sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Zu retournierende Waren, müssen grundsätzlich an unser Lager in Geldern geschickt werden.

7.2. ABHOLUNGEN
Ist aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, eine erneute Beauftragung von Abholungen durch unseren Spediteur nötig, werden die dafür entstandenen Kosten in voller Höhe weiterbelastet.

8. WIEDEREINLAGERUNGSGEBÜHR
Für die in Einzelfällen zugesagte Rücknahme von durch den Kunden verursachten Fehlbestellungen berechnen wir als Nichterfüllungsschaden und Wiedereinlagerungsgebühr einen Betrag in Höhe von 20 % des Netto-Warenwerts, mindestens jedoch 15,– Euro.

9. MINDESTBESTELLVOLUMEN, BEARBEITUNGSGEBÜHR EINZELABNAHME
Ein Mindermengenzuschlag wird nicht berechnet. Bei Einzelabnahmen von so genannten Gebindeprodukten wird keine Aufwandspauschale berechnet.

10. FRACHTKOSTEN
Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager.

Unsere Waren werden mittels UPS oder Spedition verschickt. Die Preise variieren wie folgt:

Paketpauschale, je Packstück 6 Euro, netto |Palettenversand, je Palette, 109 Euro.

Die genannten Pauschalen gelten für alle Lieferungen innerhalb von Deutschland. Aufwendungen für Express-Lieferungen werden gesondert berechnet. Anfallende Frachtkosten für Reparaturrücksendungen und Frachtaufschläge für Inselfrachten werden in voller Höhe weiterbelastet.

11. ENTSORGUNG
Die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen und Altgeräten muss entsprechend den gesetzlich geltenden Bestimmungenen erfolgen. Unter das ElektroG bzw. BattG fallende Geräte sind entsprechend gekennzeichnet.

12. RÜCKGRIFFSANSPRUCH
Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden im Sinne der §§ 478 ff. BGB bestehen nur, wenn der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen oder die von uns im Verhältnis zum Kunden gewährten Garantie- und Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

13. RECHTSWAHL
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG
14.1 Gerichtsstand für sämtliche, sich zwischen den Parteien unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, in Kleve.

14.2. Der Gerichtsstand Kleve gilt auch für Nichtkaufleute, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Änderungen vorbehalten, Stand der Inhalte 01/2021
Gültig ab Januar 2021

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